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   LSG Bayern, 29.11.2004 - L 2 U 146/03.Ko   

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https://dejure.org/2004,23628
LSG Bayern, 29.11.2004 - L 2 U 146/03.Ko (https://dejure.org/2004,23628)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.11.2004 - L 2 U 146/03.Ko (https://dejure.org/2004,23628)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. November 2004 - L 2 U 146/03.Ko (https://dejure.org/2004,23628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfestsetzung für die Reproduktion mikroverfilmter Röntgenaufnahmen; Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung von Sachverständigen und Zeugen (ZSEG) auf den Aufwendungserstattungsanspruch für die Übersendung von Röntgenaufnahmen; Rückgriff auf die Grundsätze ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R

    Sachverständigenentschädigung und Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen bei

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2004 - L 2 U 146/03
    Da der Antragsteller durch die Anforderung, Röntgenbilder zu übersenden, auch in seiner Eigenschaft als freiberuflich tätiger Arzt "in Dienst genommen wurde", steht ihm außerdem in entsprechender Anwendung des § 11 Abs. 1 ZSEG als Entschädigung für den in seiner Arztpraxis entstandenen Sach- und Zeitaufwand ein weiterer pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 2, 00 EUR zu (BSG, Urteil vom 09.02.2000, SozR 3-1925 § 11 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 21.10.2009 - L 2 U 264/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiziehung von Röntgenaufnahmen -

    16 Das BayLSG hat bereits mit Beschluss vom 29.11.2004 (L 2 U 146/03.Ko) ausgesprochen, dass im Zeitraum ab 01.07.2002 die digitale Bildbearbeitung bzw. Rückverfilmung digitalisierter Röntgenaufnahmen und deren Ausdruck auf hochwertigem Fotopapier als Einzelposten weder im ZSEG noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch im Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-NT) geregelt sei.
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